Seit dem 1. März 2022 dürfen sich Verbraucherverträge nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann monatlich mit einem Monat Frist kündbar. Ältere Verträge können sich noch um bis zu ein Jahr verlängern – hier ist der Stichtag entscheidend.

| Neue Verträge (ab 1.3.2022) | danach monatlich, 1 Monat Frist |
| Ältere Verträge | Verlängerung um bis zu 1 Jahr möglich |
| Kernrisiko | verpasster Kündigungsstichtag |
| Lösung | Termin frühzeitig erinnern lassen |
Bei ab dem 1.3.2022 geschlossenen Verbraucherverträgen nicht mehr – sie werden nur noch monatlich kündbar. Ältere Verträge können abweichen.
Kündige vor dem Stichtag. FristenManager berechnet ihn aus deinem Vertrag und erinnert dich vorab.
Hier kann die alte Regel mit Jahresverlängerung gelten – prüfe den konkreten Vertrag und den Stichtag genau.
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.