Handyverträge haben eine Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten. Seit dem 1. März 2022 sind sie nach der Erstlaufzeit monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung ist in Textform möglich – eine E-Mail genügt.

| Kündigungsfrist | i.d.R. 1 Monat (nach Erstlaufzeit) |
| Mindestlaufzeit | max. 24 Monate |
| Form | Textform (E-Mail, Brief, Kündigungsbutton) |
| Nach Verlängerung | monatlich kündbar |
Nach der Mindestlaufzeit beträgt die Frist bei ab dem 1.3.2022 geschlossenen Verträgen in der Regel einen Monat; der Vertrag ist dann monatlich kündbar.
Ja. Für Verbraucherverträge genügt die Textform – eine E-Mail oder der Online-Kündigungsbutton reichen aus.
Ältere Verträge können sich verlängern; neuere laufen monatlich weiter und lassen sich kurzfristig beenden. Prüfe deinen konkreten Vertrag.
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.