Seit der TKG-Reform sind Telekommunikationsverträge nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich mit einem Monat Frist kündbar. Ist am neuen Wohnort dieselbe Leistung nicht verfügbar, besteht bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist.
Auf einen Blick
| Frist nach Erstlaufzeit | 1 Monat, monatlich kündbar |
| Erstlaufzeit | max. 24 Monate |
| Umzug | Sonderkündigung bei fehlender Verfügbarkeit |
| Form | Textform genügt |
So gehst du vor
- Vertragsende und Frist prüfen
- Regulär oder bei Umzug mit Sonderkündigungsrecht kündigen
- Bei Wechsel Anschlussübergang koordinieren
- Kündigungstermin in FristenManager setzen
Häufige Fragen
Kann ich nach der Mindestlaufzeit monatlich kündigen?
Ja, seit der TKG-Novelle laufen verlängerte Verträge monatlich mit einem Monat Frist.
Was gilt beim Umzug?
Ist die gebuchte Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar, kannst du mit einem Monat Frist außerordentlich kündigen.
Reicht eine E-Mail?
Ja, für Verbraucherverträge genügt die Textform.
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Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
