In der Grundversorgung kannst du Strom und Gas mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sonderverträge sind nach ihrer Erstlaufzeit meist monatlich kündbar. Bei einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Auf einen Blick
| Grundversorgung | 2 Wochen Frist |
| Sondervertrag | nach Erstlaufzeit meist monatlich |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht |
| Wechsel | neuer Anbieter übernimmt oft die Kündigung |
So gehst du vor
- Vertragsart und Frist prüfen (Grund- oder Sondervertrag)
- Bei Preiserhöhung Sonderkündigung nutzen
- Neuen Anbieter beauftragen (Wechselservice)
- Frist und Erhöhungsschreiben in FristenManager erfassen
Häufige Fragen
Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung?
Mit einer Frist von zwei Wochen zum gewünschten Termin.
Kann ich bei Preiserhöhung sofort wechseln?
Meist ja – nach Ankündigung einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Übernimmt der neue Anbieter die Kündigung?
Beim Anbieterwechsel häufig ja. Prüfe das im Wechselauftrag und behalte die Frist trotzdem im Blick.
Weitere Ratgeber
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
