Versicherungen kündigst du ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, meist mit einer Frist von einem bis drei Monaten. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall besteht häufig ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.
Auf einen Blick
| Ordentliche Frist | meist 1–3 Monate zum Ablauf |
| Sonderkündigung | Beitragserhöhung, Schadenfall |
| Form | Textform genügt meist |
| Nachweis | Zugang beim Versicherer sichern |
So gehst du vor
- Ablaufdatum und Frist im Vertrag prüfen
- Ordentlich oder mit Sonderkündigungsrecht kündigen
- Kündigung nachweisbar zusenden
- Ablauf als jährliche Frist in FristenManager anlegen
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für Versicherungen?
Häufig ein bis drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres – der genaue Wert steht in deinem Vertrag.
Wann greift ein Sonderkündigungsrecht?
Typisch nach einer Beitragserhöhung oder nach einem regulierten Schadenfall, meist mit kurzer Frist.
Muss ich schriftlich kündigen?
Für die meisten Versicherungen genügt die Textform; ein Nachweis des Zugangs ist ratsam.
Weitere Ratgeber
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
