Die Kfz-Versicherung läuft meist zum Kalenderjahr. Die ordentliche Kündigung muss in der Regel bis zum 30. November beim Versicherer eingehen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet. Die Frist beträgt einen Monat.

| Stichtag | 30. November (Eingang beim Versicherer) |
| Kündigungsfrist | 1 Monat zum Versicherungsende |
| Vertragsende | meist 31.12. (Kalenderjahr) |
| Sonderkündigung | bei Beitragserhöhung oder nach Schaden |
In der Regel bis zum 30. November – entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
Ja, meist besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb weniger Wochen nach Zugang der Erhöhung, auch außerhalb des Stichtags.
Nur wenn das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Bei abweichendem Beginn zählt das individuelle Ende – prüfe deinen Vertrag.
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.