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Kfz-Versicherung kündigen – Stichtag 30. November

Die Kfz-Versicherung läuft meist zum Kalenderjahr. Die ordentliche Kündigung muss in der Regel bis zum 30. November beim Versicherer eingehen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet. Die Frist beträgt einen Monat.

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Auf einen Blick

Stichtag30. November (Eingang beim Versicherer)
Kündigungsfrist1 Monat zum Versicherungsende
Vertragsendemeist 31.12. (Kalenderjahr)
Sonderkündigungbei Beitragserhöhung oder nach Schaden

So gehst du vor

  1. Versicherungsjahr und Frist prüfen (meist 30.11.)
  2. Kündigung rechtzeitig, nachweisbar senden
  3. Neue Versicherung vor Jahreswechsel abschließen
  4. 30.11. als jährliche Frist in FristenManager anlegen
Diese Frist nie wieder verpassen FristenManager scannt dein Dokument, erkennt die Frist – auf Wunsch mit berechnetem Kündigungstermin – und erinnert dich rechtzeitig. 100 % lokal auf dem iPhone.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Kündigung da sein?

In der Regel bis zum 30. November – entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja, meist besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb weniger Wochen nach Zugang der Erhöhung, auch außerhalb des Stichtags.

Gilt der 30.11. für jeden Vertrag?

Nur wenn das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Bei abweichendem Beginn zählt das individuelle Ende – prüfe deinen Vertrag.

Weitere Ratgeber

Versicherung kündigen →Sonderkündigungsrecht →Kündigungsfrist berechnen →

Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.