← FristenManagerRatgeber
Start / Ratgeber / Wohnen
Wohnen

Mietvertrag kündigen – die 3-Monats-Frist für Mieter

Mieter können einen unbefristeten Wohnraum-Mietvertrag mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB) – unabhängig von der Wohndauer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen.

FristenManager – erkannte Fristen im Überblick auf dem iPhone

Auf einen Blick

Kündigungsfrist3 Monate (Mieter, § 573c BGB)
Stichtagbis 3. Werktag des Monats
Formschriftlich, eigenhändig unterschrieben
Wohndauerohne Einfluss auf die Frist

So gehst du vor

  1. Kündigung schriftlich mit Unterschrift aufsetzen
  2. Alle Mieter unterschreiben lassen
  3. Nachweisbar bis 3. Werktag zustellen
  4. Zugangsdatum in FristenManager als Frist sichern
Diese Frist nie wieder verpassen FristenManager scannt dein Dokument, erkennt die Frist – auf Wunsch mit berechnetem Kündigungstermin – und erinnert dich rechtzeitig. 100 % lokal auf dem iPhone.

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Drei Monate, unabhängig davon, wie lange man schon in der Wohnung wohnt.

Reicht eine E-Mail zur Kündigung?

Nein. Die Wohnungskündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

Was bedeutet der dritte Werktag?

Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat mit – sonst beginnt die Frist erst im Folgemonat.

Weitere Ratgeber

Kündigungsfrist berechnen →Sonderkündigungsrecht →Strom- und Gasvertrag kündigen →

Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.