Mieter können einen unbefristeten Wohnraum-Mietvertrag mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB) – unabhängig von der Wohndauer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen.
Auf einen Blick
| Kündigungsfrist | 3 Monate (Mieter, § 573c BGB) |
| Stichtag | bis 3. Werktag des Monats |
| Form | schriftlich, eigenhändig unterschrieben |
| Wohndauer | ohne Einfluss auf die Frist |
So gehst du vor
- Kündigung schriftlich mit Unterschrift aufsetzen
- Alle Mieter unterschreiben lassen
- Nachweisbar bis 3. Werktag zustellen
- Zugangsdatum in FristenManager als Frist sichern
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Drei Monate, unabhängig davon, wie lange man schon in der Wohnung wohnt.
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Nein. Die Wohnungskündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Was bedeutet der dritte Werktag?
Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat mit – sonst beginnt die Frist erst im Folgemonat.
Weitere Ratgeber
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
