Bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt bei Waren mit dem Erhalt, bei Dienstleistungen mit dem Vertragsschluss.
Auf einen Blick
| Widerrufsfrist | 14 Tage |
| Beginn | Warenerhalt bzw. Vertragsschluss |
| Form | eindeutige Erklärung (Textform empfohlen) |
| Verlängerung | bis zu 12 Monate bei fehlender Belehrung |
So gehst du vor
- Datum des Erhalts / Vertragsschlusses festhalten
- Widerruf eindeutig und fristgerecht erklären
- Ware fristgerecht zurücksenden
- 14-Tage-Frist in FristenManager erinnern lassen
Häufige Fragen
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Bei Warenkäufen mit dem Tag, an dem du die Ware erhältst; bei Dienstleistungen mit dem Vertragsschluss.
Was, wenn ich nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurde?
Dann verlängert sich die Frist – höchstens jedoch um zwölf Monate und 14 Tage.
Reicht eine formlose Nachricht?
Erforderlich ist eine eindeutige Erklärung. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich Textform mit Datum.
Weitere Ratgeber
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
