Ohne konkretes Zahlungsziel geraten Verbraucher spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und einem entsprechenden Hinweis in Verzug (§ 286 BGB). Ab Verzug können Verzugszinsen und Mahnkosten anfallen. Ein vereinbartes Zahlungsziel gilt vorrangig.
Auf einen Blick
| Verzug (ohne Ziel) | spätestens 30 Tage nach Rechnung + Hinweis |
| Zahlungsziel | vereinbartes Datum gilt vorrangig |
| Folgen | Verzugszinsen, Mahnkosten |
| Empfehlung | Zahlungsziel im Blick behalten |
So gehst du vor
- Zahlungsziel auf der Rechnung prüfen
- Fristgerecht überweisen (Puffer einplanen)
- Bei Unklarheit Zahlungseingang dokumentieren
- Zahlungsziel in FristenManager erinnern lassen
Häufige Fragen
Zum vereinbarten Zahlungsziel oder – ohne Ziel – spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung, wenn darauf hingewiesen wurde.
Nicht zwingend. Verzug kann auch ohne Mahnung eintreten, etwa über die 30-Tage-Regel oder ein kalendermäßiges Zahlungsziel.
Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten. Zahle daher fristgerecht.
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Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
