Gegen viele Bescheide – etwa Steuerbescheide oder behördliche Bescheide – kannst du in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch oder Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids und ist strikt einzuhalten.
Auf einen Blick
| Frist | i.d.R. 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Fristbeginn | Bekanntgabe des Bescheids |
| Form | meist schriftlich / elektronisch mit Nachweis |
| Wichtig | Frist ist streng, Verlängerung selten |
So gehst du vor
- Bekanntgabedatum auf dem Bescheid festhalten
- Monatsfrist berechnen (mit Puffer)
- Einspruch fristgerecht und nachweisbar einreichen
- Frist sofort in FristenManager anlegen
Häufige Fragen
In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids; die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Mit der Bekanntgabe – bei Postzustellung gilt häufig eine Bekanntgabefiktion einige Tage nach Aufgabe zur Post.
Dann wird der Bescheid meist bestandskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Weitere Ratgeber
Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen richten sich nach deinem konkreten Vertrag. Ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
